Hilf mit, das Elterngeld für Selbstständige fairer zu gestalten

durch die Corona-Krise wird der Gewinn vieler Selbstständiger 2020 deutlich geringer ausfallen als normal. Für alle, die 2021 Nachwuchs erwarten, war das mit der Gefahr verbunden, dass auch das Elterngeld deutlich niedriger sein wird. Dass es nun eine Änderung der Berechnungsmethode geben wird, ist ein erster großer Erfolg des Engagements von Vera Dietrich und des VGSD zum Thema Elterngeld.

Nachdem uns Mitglieder immer wieder über gravierende Ungerechtigkeiten bei der Vergabe von Elterngeld an Selbstständige berichteten, hatten wir Vera Dietrich – die viele von euch von ihrem Engagement gegen Abmahnmissbrauch her kennen – dafür gewonnen, ab Februar 2020 zu diesem Thema gemeinsam mit uns aktiv zu werden. 

Mitte März reichte sie eine Stellungnahme zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren beim Familienministerium ein, die Behörde übernahm ihre Argumentation bei der erwähnten Korrektur der Berechnungsmethode. 



Seit Anfang 2007 erleichtert das Elterngeld Erwerbstätigen die Familiengründung – Selbstständige werden dabei aber schlechter behandelt, Foto: serrano1004, Pixabay


Ein weiteres wichtiges Ziel von Vera ist es nun, unabhängig von der Corona-Krise auch zukünftig mehr Rechtssicherheit beim Elterngeld Plus  zu erreichen. Je nach Höhe des Zuverdienstes und der Arbeitszeiten müssen Selbstständige unter Umstände das Elterngeld wieder zurückzahlen, es fehlt an praktikablen Regelungen und verlässlichen Zusagen der Elterngeldstellen.

Außerdem darf es nicht sein, dass das Elterngeld bei Selbstständigen nicht deren laufenden Kosten berücksichtigt, zum Beispiel die Krankenversicherungsbeiträge, die höher als bei Angestellten sind. Oft reicht das Elterngeld nur, um diese Fixkosten decken zu können.

Damit wir an diesen und weiteren Stellen Verbesserungen erreichen können, sind wir (falls du Elterngeld bezogen hast oder dies planst) auf deine Erfahrung angewiesen. Hat Vera in ihrer Stellungnahme alle wichtigen Punkte angesprochen? Wie sollte das Elterngeld idealerweise ausgestaltet sein? Vielen Dank für deine Mühe vorab!

Beitrag und Stellungnahme lesen (dein Feedback ist wichtig)

Herzliche Grüße,
Max
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Max Hilgarth, +49 (89) 59 90 81 82, hilgarth@vgsd.de
Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD) e.V.
Altheimer Eck 13, 80331 München
Amtsgericht München, VR 204345, Vorstandsvorsitzender: Dr. Andreas Lutz
 

 

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